1. Tickets und Vertragsbeziehungen
1.1 Der Ticketkäufer und REACTOR, nachfolgend Betreiber genannt, werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner. Eintrittskarten für das Festival sind über unseren Ticketing-Vertragspartner paylogic online über die Homepage des Festivals (https://www.reactor.events/) erhältlich. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher des Festivals, die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten des Geländes mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner des Betreibers. Im Folgenden werden diese Vertragspartner als Besucher bezeichnet.
1.2 Beim Kauf von Tickets über die Website des Festivals gelten zusätzlich die AGB des Ticketing-Vertragspartners. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kaufverträge für Tickets mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.
1.3 Sofern die Ticketbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller sein Ticket per E-Mail.
1.4 Der Ticketverkauf im Internet endet bei Konzertende. Somit ist auch ein kurzfristiger Ticketkauf an der Abendkasse möglich.
1.5 Tickets sind nur für das aufgedruckte Festival gültig.
1.6 Der private Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis ist nicht gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Ein Gewinnspiel oder eine Verlosung von Tickets darf erst nach schriftlicher Erlaubnis durch REACTOR erfolgen.
1.7 Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.
1.8 Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass. Gleiches gilt auch, wenn das vom Besucher vorgelegte Ticket nicht lesbar ist.
1.9 Schwerbehinderte mit Erwachsenenticket und einem Schwerbehindertenausweis “B” erhalten für eine Begleitperson freien Eintritt (Muss vorher per Mail angemeldet werden)
2. Sicherheitskontrollen & Einlass
2.1 Am Einlass des Festivals muss eine gültige Eintrittskarte als Ausdruck oder in elektronischer Form mit einem Personalausweis vorgelegt werden. Das vorgelegte Ticket wird durch den Betreiber entwertet und berechtigt bei Gültigkeit zum Einlass. Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt.
2.2 Ein gültiges Ticket berechtigt zu dem einmaligen Einlass auf die Veranstaltungsfläche. Ein Wiedereinlass beim Verlassen des Geländes ist nicht erlaubt.
2.3 Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen, Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jeder Besucher erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein Besucher sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass zum Festival verwehrt werden. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und Schadensersatz.
2.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Einlass zum Festival aus wichtigem Grund zu verwehren. Dies gilt unter anderem für das Mitführen oder Tragen von offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober, sexistischer oder anderweitig diskriminierender Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakaten sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände. Das Verbot weiterer Gegenstände obliegt dem Personal vor Ort. Auch das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet.
2.5 Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Besucher außerhalb des Geländes verwahrt werden.
2.6 Das unerlaubte Mitführen von Ton- und/oder Bildaufnahmegeräten (siehe Abschnitt 7) führt dazu, dass der Einlass verwehrt wird.
2.7 Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Betreiber keine Verpflichtung zur Aufsicht. Ebenso übernimmt der Betreiber keine Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher.
3. Absage, Abbruch des Festivals, Verspätung & Programmänderung
3.1 Wenn durch Witterungsumstände oder andere äußere Umstände eine Gefahr für Gäste entsteht, wird das laufende Festival unterbrochen oder das noch nicht gestartete Festival abgesagt oder verschoben.
3.2 Wird das Festival aufgrund behördlicher Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, dem Betreiber kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung erhält der Besucher allerdings den Ticketpreis abzüglich Gebühren erstattet.
3.3 Das Festival kann durch den Betreiber terminlich oder örtlich verlegt werden.
3.4 Verspätungen, die nicht mehr als 2 Stunden betragen, sind vom Besucher hinzunehmen.
3.5 Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellstmöglich durch den Betreiber bekanntgegeben.
3.6 Der Betreiber ist berechtigt, bestimmte Bereiche oder das gesamte Festival aus Sicherheitsgründen temporär zu räumen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
4. Verbote & Hausrecht
4.1 Der Betreiber hat auf dem gesamten Festival Hausrecht. Dieses wird durch den Sicherheitsdienst durchgesetzt.
4.2 Gewerbsmäßige Handlungen sind auf dem Festival grundsätzlich verboten.
4.3 Vandalismus wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und führt zum Ausschluss vom Festival.
5. Lebensmittel & Getränke
5.1 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist verboten.
5.2 Speisen und Getränke werden vor Ort angeboten.
6. Jugendschutz
6.1 Für das gesamte Festival gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
7. Aufzeichnungsgeräte & Aufnahmen
7.1 Das Fotografieren ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
7.2 Unerlaubte Mitschnitte oder Aufzeichnungen sind verboten und führen zu rechtlichen Konsequenzen.
8. Haftung
8.1 Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Anwendbares Recht & salvatorische Klausel
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Bonn.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB unberührt.